Urkunde |
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Übersetzung der Urkunde Im Namen der heiligen und
Dreieinigkeit. Otto durch das Walten göttlicher Gnade König. Weil es unser
Hoheit gemäß ist, das was durch fromme Bitten von irgendwelcher Seite an
uns herangetragen wird, kraft hoheitlicher Gewalt zu stärken, ziemt es
sich, dass zu allererst die Mauern des Heils unser beiderlei Leben je nach
den Umständen gefestigt und das Haus der ganzen heiligen Kirche Gottes, so
weit es unsere Vergänglichkeit vermag, nach Recht, Ruhm und Gedeihen
befestigt werden. Deswegen haben wir auf inständige fromme Bitten von
Willigis, des ehrwürdigen Erzbischofs von Mainz, und der Mathilde,
Äbtissin des Stifts Essen, einen gewissen, Hilwartshausen genannten Ort zu
Stärken und unsere Gnade spüren zu lassen beschlossen und die beiden Orte
Wiershausen und Meesen und was immer andernorts gelegen dazu gehört,
förmlich in die Gewalt dieses Stifts übergeben. Wir wissen wohl, das alles
dieser einstmals von der ehrwürdigen Herrin Ita, die diese Güter besaß,
mit allen dazu gehörigen Rechten, Hörigen beiderlei Geschlechts und wo
auch immer gelegenen Grundstücken und Gebäuden, und allem, was aus der
rechtmäßigen Übergabe folgt, diesem Hilwartshausen genannten und der
heiligen Jungfrau Maria und dem Protomärtyrer Stephanus geweihten Stift
überlassen und auf Dauer übergeben worden ist, und wir übergeben es eben
dieser Kirche und bestätigen es ihr mit bebautem Land, Äckern, Feldern,
Wiesen und Weiden, Wäldern, Jagdgerechtigkeiten, Gewässern und
Wasserläufen, Mühlen, Fischereigerechtigkeiten, Zubehör, das man bis jetzt
benennen oder auf irgendeine Weise namhaft machen kann. Dieses alles, das
im Leinegau und in des Grafen Hermann liegt, übergeben wir unter der
Bedingung, dass die derzeitige Äbtissin Hemma mit den Stiftsdamen, die
dort Gott dienen, dieses Gut besitzen und ohne alle fremde Einmischung
darüber frei verfügen soll. Und damit diese Verleihung unserer Schenkung
gefestigt werde, unverletzlich, gültig, unversehrt, unseres Siegels und
beglaubigen sie durch die Anbringung unserer eigenen Unterschrift. ( Auszug aus der Festschrift, anlässlich der 1000 Jahr-Feier 1990. ) |